MTM in WiesbadenMTM in Wiesbaden

Sie befinden sich hier:

  1. Über uns
  2. sonstige Dienstleistungen
  3. Fahrdienste
  4. MTM in Wiesbaden

Behindertenfahrdienst für die Stadt Wiesbaden

Die Landeshauptstadt Wiesbaden gewährleistet in Zusammenarbeit mit den Deutschen Roten Kreuz seit vielen Jahren, außergewöhnlich gehbehinderten Menschen die weitgehende Teilnahme am öffentlichen Leben der Stadt Wiesbaden durch die Vorhaltung der Dienstleistung des Behindertenfahrdienstes zu ermöglichen. Mit diesem Angebot soll auch die Integration zwischen behinderten und nicht behinderten Menschen verbessert werden.

Darüber hinaus rundet der Behindertenfahrdienst für die Stadt Wiesbaden das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel für behinderte Menschen ab. Es werden Transportmöglichkeiten für behinderte Menschen zu besonderen Zeiten (Nachts, Wochenende, Feiertags) angeboten, die durch die öffentlichen Verkehrsmittel nicht abgedeckt werden.

Hiermit wird die Versorgung der behinderten Menschen mit Transportmöglichkeiten in der Landeshauptstadt Wiesbaden deutlich verbessert.

Verfügbarkeit und Ausstattung

Die Behindertenfahrdienstzentrale des DRK ist werktags von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und Samstags sowie Sonn- und Feiertags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr unter der Telefonnummer (0611) 4687 - 255 oder über folgende E-Mail für Sie erreichbar: rd-rmt.behindertenfahrdienst[at]drk-hessen[dot]de

Als Fahrzeuge stehen behindertengerechte Spezialfahrzeuge für maximal 3 Rollstühle, als auch Fahrzeuge für maximal 5 Faltrollstühle zur Verfügung. Die Fahrzeuge sind weiterhin mit einer Rampe oder einer Hebebühne ausgestattet, so dass auch der Transport von Elektrorollstühlen problemlos gewährleistet werden kann.

Die Fahrzeuge des Behindertenfahrdienstes sind mit 2 Mitarbeitern besetzt, so dass auch die Überbrückung von Barrieren der Rollstuhlfahrer problemlos bewältigt werden könn

  • Der Nutzer muss seinen Wohnsitz in der Landeshauptstadt Wiesbaden (inklusive Stadtteile Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Mainz-Amöneburg) haben.
  • Der Nutzer muss über einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" für außergewöhnliche Gehbehinderung verfügen
  • Der anspruchsberechtigte Nutzer muss einen Eigenanteil pro Fahrt von derzeit 4,45 € übernehmen
  • Die Fahrten müssen innerhalb der Stadtgrenzen von Wiesbaden (inklusive Stadtteile Mainz-Kastel, Mainz-Kostheim, Mainz-Amöneburg) erfolgen
  • Abgedeckt mit der von der Stadt Wiesbaden subventionierten Nutzung (mit Ausnahme des Eigenanteils) sind Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen, zu Freizeitaktivitäten, zu Einkäufen und Besorgungen, zu Besuchen
  • Nicht abgedeckt über die von der Stadt Wiesbaden subventionierte Nutzung (mit Ausnahme des Eigenanteiles) sind Fahrten außerhalb der Stadtgrenzen von Wiesbaden und Fahrten zum Arzt, zum Krankenhaus, zur Arbeit, zur Ausbildungsstätte, zur Schule oder zu Kur-, Erholungs- und Rehabilitationseinrichtungen
  • Die nicht über den Behindertenfahrdienst der Stadt Wiesbaden abgedeckten Fahrten werden aber gerne gegen ein geringes Entgelt ebenfalls durchgeführt.

Weitere Informationen erhalten Sie im Abschnitt "Behindertenfahrdienst des DRK".

Erreichbarkeit

Die Behindertenfahrdienstzentrale des DRK ist werktags von 06.00 Uhr bis 23.00 Uhr und Samstags sowie Sonn- und Feiertags von 07.00 Uhr bis 23.00 Uhr unter der Telefonnummer (0611) 4687 - 255 oder über folgende E-Mail für Sie erreichbar: rd-rmt.behindertenfahrdienst[at]drk-hessen[dot]de